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   RG, 26.10.1912 - Rep. V. 185/12   

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https://dejure.org/1912,271
RG, 26.10.1912 - Rep. V. 185/12 (https://dejure.org/1912,271)
RG, Entscheidung vom 26.10.1912 - Rep. V. 185/12 (https://dejure.org/1912,271)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1912 - Rep. V. 185/12 (https://dejure.org/1912,271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erlöschen der Auftrag und die Vollmacht, die einem anderen für einen Grundstücksverkauf von einer unverheirateten Frauensperson erteilt worden sind, ohne weiteres dadurch, daß diese demnächst eine Ehe schließt, für welche das gesetzliche Güterrecht gilt? 2. Ist die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voreheliche Vollmachtserteilung der Frau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 247
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Dieser Anspruch ist grundsätzlich unabhängig von einem Verschulden, weil der Verkäufer mit der Verpflichtung zur rechtsmangelfreien Leistung zugleich die Haftung für sein Leistungsvermögen übernimmt (BGHZ 11, 16, 21 f; Senatsurt. v. 10. März 1972, V ZR 87/70, WM 1972, 656 f; RGZ 69, 355, 357; 80, 247, 250; Soergel/Huber, BGB 11. Aufl. § 440 Rdn. 15; Staudinger/Köhler, BGB 12. Aufl. § 440 Rdn. 7; einschränkend Erman/Weitnauer, BGB 7. Aufl. § 440 Rdn. 7 ff; MünchKomm/H.P. Westermann §§ 440, 441 Rdn. 8; Gudian NJW 1971, 1239).
  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    Diese sind gegeben, wenn bei einer weiteren Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98, juris Rn. 5; Beschl. v. 14.09.2021 - 1 WNB 2/21, juris Rn. 3 jeweils zu § 22 SG ; OVG Bremen, Beschl. v. 25.12.2012 - 2 B 185/12, n.v.).

    Durch das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wird für dessen Dauer das Recht und die Pflicht des Beamten, die mit seinem Amt im konkret-funktionellen Sinn verbundenen Aufgaben zu erfüllen, suspendiert (OVG Bremen, Beschl. v. 25.12.2012 - 2 B 185/12, n.v.; Sächs. OVG, Beschl. v. 30.01.2019 - 2 B 431/18, juris Rn. 9).

  • BGH, 10.03.1972 - V ZR 87/70

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichtes im schriftlichen

    Dieser Anspruch ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs grundsätzlich gegeben, ohne daß noch weitere Voraussetzungen wie etwa Vertretenmüssen erfüllt sein müßten, weil der Schuldner mit der Leistungsverpflichtung zugleich die Haftung für sein Leistungsvermögen übernehme (RGZ 69, 355, 357; 80, 247, 250; BGHZ 11, 16, 22; BGH WM 1956, 539, 541; 1957, 670, 671; 1964, 234; BGB-RGRK 11. Aufl. § 440 Anm. 8; Erman, BGB 4. Aufl. § 306 Anm. 7; vgl. auch Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Bearb. § 29 II 2).
  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 9/69
    Die grundsätzliche Haftung des Schuldners folgt daraus, daß derjenige, der sich zu einer Leistung verpflichtet, sich vor Vertragsschluß vergewissern muß, ob ihm die Leistung möglich sein wird, und sich instand zu setzen hat, die Leistung zu gewähren (RGZ 69, 355; 80, 247» 250; 81, 59, 63; BGHZ 8, 222, 231; 11, 16, 22; Staudinger/Wer ner 11. Aufl. Nr. 19, 33 vor §§ 275 ff; Reimer Schmidt in Soergel/Siebert, BGB Nr. 22 vor § 275).
  • BGH, 09.12.1970 - II ZR 9/69

    Anforderungen an die Auslegung einer Bürgschaftserklärung - Hinreichende

    Die grundsätzliche Haftung des Schuldners folgt daraus, daß derjenige, der sich zu einer Leistung verpflichtet, sich vor Vertragsschluß vergewissern muß, ob ihm die Leistung möglich sein wird, und sich instand zu setzen hat, die Leistung zu gewähren (RGZ 69, 355; 80, 247, 250; 81, 59, 63; BGHZ 8, 222, 231 [BGH 16.12.1952 - I ZR 29/52]; 11, 16, 22; Staudinger/Werner 11. Aufl. Nr. 19, 33 vor §§ 275 ff; Reimer Schmidt in Soergel/Siebert, BGB Nr. 22 vor § 275).
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 97/54

    Rechtsmittel

    Für seine Leistungsfähigkeit hat der Schuldner einzustehen (RGZ 69, 355 [357]; 80, 247 [250]).
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